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1. Verein der KomparsInnen und KleindarstellerInnen Österreichs
Welche Vorteile haben Mitglieder?
Unsere Mitglieder profitieren von
- Networking-Möglichkeiten,
- Unterstützung und Beratung auch in wirtschaftlichen Belangen,
- gemeinsame Casting-Vorbereitung,
- günstigere Workshops
- Projektzusammenarbeit,
- Informationsaustausch über Ausschreibungen und Erfahrungen
- Zusammenarbeit mit Künstlern und Filmschaffenden
- Teilnahme an Veranstaltungen.
Wer kann Mitglied werden?
Mitglieder des Vereins können alle physischen Personen, die als. StatistInnen, KomparsInnen und/ oder KleindarstellerInnen tätig sind, waren oder werden wollen.
Und jene, welche in wirksamer Form zur Erfüllung der Vereinszwecke beitragen können sowie juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften werden.
Welche Formen der Mitgliedschaften gibt es?
Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen und stimmberechtigt sind
Außerordentliche Mitglieder sind solche, die die Vereinstätigkeit vor allem durch Zahlung eines erhöhten Mitgliedsbeitrags fördern und an den Mitgliederversammlungen teilnehmen dürfen, aber nicht stimmberechtigt sind.
Ehrenmitglieder sind Personen, die hiezu wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden. Auch sie sind stimmberechtigt.
Was kostet die Mitgliedschaft?
Der Mitgliedsbeitrag soll für alle Mitglieder leistbar und für den Verein förderlich sein.
Man hat sich bei der 1. Generalversammlung am 26. Oktober 2024 daher auf einen Jahresbeitrag von € 48.- geeinigt.
Wie kann ich Mitglied werden?
- Auf den Button "Jetzt Mitglied werden" klicken,
- Antrag als Ordentliches Mitglied ausfüllen und
- unterzeichnet senden an info@ko-kl.at
-
Du bist Mitglied nach Eingang des Jahresbeitrags von € 48.- am Konto
IBAN: AT 91 2011 1853 1521 7700 ;
BIC: GIBAATWWXXX
Kontoinhaber:
1. Verein der KomparsInnen und KleindarstellerInnen Österreichs
Wie verlängert sich die Mitgliedschaft ?
Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern der Jahresbeitrag rechtzeitig eingezahlt wird.
Die Höhe des Jahresbeitrages wird bei jeder Generalversammlung jeweils im Oktober des Jahres abgestimmt und wird mit 1.1. des Folgejahres gültig.
Der Mitgliedsbeitrag wird so angepasst, dass er für jeden leistbar und für den Verein förderlich ist.
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